Gewerbe anmelden – Ratgeberportal für das eigene Gewerbe
Gewerbe anmelden – Start in die Selbstständigkeit
Die Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ist der offizielle Startschuss für Ihr eigenes Unternehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Gewerbeschein für den Haupterwerb oder für ein Nebengewerbe benötigen. Egal ob Kleingewerbe, Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft: Mit der richtigen Vorbereitung erledigen Sie die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vor Ort oder online in wenigen Minuten.
Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit
Wer sich selbstständig macht, stellt schon vor der Anmeldung die wichtigsten Weichen: Welche Rechtsform passt zum Vorhaben? Handelt es sich um ein gewerbliches Unternehmen oder um eine Tätigkeit als Freiberufler, die direkt beim Finanzamt statt beim Gewerbeamt gemeldet wird? Und welche Regeln gelten für Steuern, Buchhaltung und die eigene Krankenversicherung?
Der Einstieg über ein Kleingewerbe bietet die Möglichkeit, den bisherigen Hauptberuf weiterhin auszuüben und das eigene Geschäft schrittweise im Nebenerwerb aufzubauen. Wer in einem Angestelltenverhältnis tätig ist, sollte vorab im Arbeits- oder Tarifvertrag prüfen, ob Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber angezeigt werden müssen. Wer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) heraus hauptberuflich gründet, sollte den Gründungszuschuss unbedingt vor der Gewerbeanmeldung bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Planen Sie den Start in einer bestimmten Branche – vom Online-Handel über Handwerk und Gastronomie bis zu Dienstleistungen rund um Haus, IT oder Beauty –, finden Sie in unserer Übersicht Gewerbe anmelden nach Beruf die konkreten Voraussetzungen für Ihr Tätigkeitsfeld.
Gewerbe anmelden – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wer in Deutschland einen stehenden Gewerbebetrieb beginnt, muss diesen nach § 14 Abs. 1 GewO gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit anzeigen. Diese fünf Schritte führen Sie sicher durch das Verfahren:
1. Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit gewerblich ist
Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe. Anmeldepflichtig ist jede erlaubte, selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht – etwa im Handel, im Handwerk, in der Gastronomie oder bei gewerblichen Dienstleistungen. Ausgenommen sind die freien Berufe (§ 18 EStG, z. B. Ärztinnen, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Journalistinnen) sowie die Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft): Freiberufler melden ihre Tätigkeit ausschließlich beim Finanzamt an.
2. Klären Sie, ob Sie eine Erlaubnis oder Handwerkskarte benötigen
In Deutschland gilt grundsätzlich die Gewerbefreiheit (§ 1 GewO). Für bestimmte Branchen schreibt das Gesetz jedoch besondere Erlaubnisse und Genehmigungen oder Sachkundenachweise vor – etwa im zulassungspflichtigen Handwerk (Eintragung in die Handwerksrolle), in der Gastronomie mit Alkoholausschank, im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) oder bei Immobilienmaklern und Finanzanlagenvermittlern (§ 34c/f GewO).
3. Finden Sie Ihr zuständiges Gewerbeamt
Zuständig ist immer das Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der sich Ihre Betriebsstätte befindet – nicht das Ihres privaten Wohnsitzes, falls beide voneinander abweichen. In den meisten Kommunen können Sie Ihr Gewerbe online anmelden, alternativ persönlich vor Ort oder schriftlich. Für Gründerinnen und Gründer im deutschsprachigen Nachbarraum erklären wir zudem die Regeln für Österreich und die Schweiz.
4. Füllen Sie das Formular GewA 1 vollständig aus
Für die Anmeldung verwenden Sie das amtliche Formular GewA 1 (Ausfüllhilfe für das Formular GewA 1). Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen bereit: Personalausweis oder Reisepass, bei im Handelsregister eingetragenen Rechtsformen (z. B. GmbH, UG oder OHG) den Handelsregisterauszug und bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die entsprechende Erlaubnis. Die Kosten der Gewerbeanmeldung liegen je nach Kommune meist zwischen 15 und 65 Euro.
5. Empfangsbescheinigung (Gewerbeschein) & Schritte nach der Anmeldung
Da die Gewerbeanmeldung eine gesetzliche Anzeige und kein Genehmigungsverfahren ist, bescheinigt die Behörde nach § 15 Abs. 1 GewO den Empfang Ihrer Anmeldung mit dem sogenannten Gewerbeschein. Direkt nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, die zuständige Kammer (IHK oder HWK), die Berufsgenossenschaft und das Statistische Landesamt. Innerhalb eines Monats übermitteln Sie dem Finanzamt elektronisch über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Fazit
Mit einer klaren Beschreibung Ihrer Tätigkeit, der passenden Rechtsform und den richtigen Unterlagen ist die Gewerbeanmeldung rasch erledigt. Alle wichtigen Fachbegriffe von A wie Abschreibung bis Z wie Zufluss-Abfluss-Prinzip schlagen Sie jederzeit in unserem Gewerbe-Glossar nach; aktuelle Gesetzesänderungen und Urteile begleiten wir in unserem News-Bereich.
Häufige Fragen
Welche Tätigkeiten müssen als Gewerbe angemeldet werden?
Grundsätzlich muss jede selbstständige, dauerhaft angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nach § 14 GewO beim Gewerbeamt angemeldet werden – unabhängig davon, ob sie im Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübt wird. Ausgenommen sind lediglich Freiberufler (§ 18 EStG), die Land- und Forstwirtschaft sowie die reine Verwaltung eigenen Vermögens.
Wo melde ich mein Gewerbe an?
Zuständig ist das Gewerbeamt (häufig im Ordnungs- oder Bürgeramt angesiedelt) derjenigen Stadt oder Gemeinde, in der Ihr Betrieb seinen Sitz hat. In unserem bundesweiten Verzeichnis finden Sie Adressen, Öffnungszeiten, Gebühren und Online-Portale für über 10.700 Städte und Gemeinden.
Kann ich mein Gewerbe auch online anmelden?
Ja. Über die Wirtschafts- und Serviceportale der Bundesländer sowie die Online-Dienste der Kommunen können Sie die Gewerbeanmeldung (GewA 1) in fast allen Städten und Gemeinden digital einreichen und bezahlen.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gebühr für die reine Gewerbeanmeldung legt jede Gemeinde oder das jeweilige Bundesland selbst fest; sie bewegt sich in Deutschland in der Regel zwischen 15 und 65 Euro. Besondere Erlaubnisse, Registereintragungen oder ein Führungszeugnis kosten extra.
Brauche ich für bestimmte Gewerbe eine besondere Genehmigung?
Für die meisten Gewerbe genügt die Anzeige beim Gewerbeamt. Eine vorherige Erlaubnis, Konzession oder Eintragung in die Handwerksrolle ist nur bei überwachungsbedürftigen und erlaubnispflichtigen Tätigkeiten erforderlich – beispielsweise im zulassungspflichtigen Handwerk, im Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank, im Bewachungsgewerbe oder bei Vermittlungsgeschäften nach § 34c–i GewO.
Was muss ich als Angestellter beim Start eines Nebengewerbes beachten?
Prüfen Sie vorab Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag auf eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten. Das Nebengewerbe darf Ihrem Arbeitgeber keine unmittelbare Konkurrenz machen, die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht verletzen und Ihre Arbeitsleistung im Hauptberuf nicht beeinträchtigen. Für die gesetzliche Krankenversicherung bleibt das Gewerbe beitragsfrei, solange es nebenberuflich (in der Regel unter 20 Stunden pro Woche und mit geringerem Einkommen als das Hauptgehalt) ausgeübt wird.
Was passiert unmittelbar nach der Gewerbeanmeldung?
Nach der Anmeldung stellt Ihnen die Gemeinde die Empfangsbescheinigung (Gewerbeschein) aus und gibt die Daten an Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer sowie die zuständige Berufsgenossenschaft weiter. Sie selbst müssen innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER beim Finanzamt einreichen und sich binnen einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.