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Gewerbe in 10 Minuten Online beantragen

Wo meldet man ein Gewerbe an?

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss dies durch Beantragen eines Gewerbescheines bei einer Gewerbemeldestelle in seiner Stadt beziehungsweise Region tun. Diese Stelle wird häufig als Gewerbeamt bezeichnet und befindet je nach Größe des Orts oder Stadt in der ansässigen Behörde.

Das Gewerbeamt ist meistens in der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung ansässig. Wer in einer größeren Stadt lebt und dort sein Gewerbe anmelden möchte, findet das zuständige Gewerbeamt in der Regel in dem Orts- oder Bezirksamt. Um den genauen Standort herauszufinden, bietet sich die Suche auf der Internetpräsenz der jeweiligen Stadt an. Je nach Region kann die Bezeichnung des Gewerbeamts unterschiedlich ausfallen.

Bei der Gewerbeanmeldung, zu der unbedingt ein Ausweisdokument vorliegen muss, wird ein Gewerbeschein beantragt. Mit der Ausstellung des Gewerbescheins werden alle zuständigen Stellen und Behörden über das neue Gewerbe informiert. Dazu gehören unter anderem das Finanzamt aber auch gewerbespezifische Institutionen wie beispielsweise die Handwerkskammer.

Gewerbeanmelden persönlich, schriftlich, online

Nicht immer muss das Gewerbeamt von dem angehenden Gewerbetreiber persönlich aufgesucht werden. Je nach Gewerbeamt ist auch ein schriftlicher Antrag möglich. In diesem Fall müssen dann alle erforderlichen Unterlagen in Kopie eingereicht werden. Zudem bieten immer mehr Gewerbeämter die auszufüllenden Unterlagen und Anträge auch online an. Generell ist das persönliche Erscheinen vor Ort jedoch für die Unterschrift und das Vorlegen des Personalausweises notwendig. Jedoch gibt es hier auch bereits einige Ausnahmen. In einigen Großstädten gibt es mittlerweile Online-Portale auf dem die komplette Anmeldung inklusive der Identitätserklärung möglich ist. Ob persönliche Vorstellung, Versenden per Post oder als Online-Vorgang, in jedem Fall kann der Antrag zur Gewerbeanmeldung zu Hause ausgefüllt werden.

Wer beantragt den Gewerbeschein?

Ausgefüllt und beantragt wird das Gewerbe von dem zukünftigen Gewerbetreibenden persönlich. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, muss das Gewerbe vom Inhaber angemeldet werden. Bei einer Personengesellschaft erfolgt die Gewerbeanmeldung durch den Geschäftsführer oder die geschäftsführenden Gesellschafter. Das Gewerbe einer Kapitalgesellschaft wird vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer angemeldet.

Alternative Anmeldestelle

In Bayern, Hamburg und in Rheinland-Pfalz können sich Gründer zwischen dem Gewerbeamt und der zuständigen Handelskammer, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer für die Gewerbeanmeldung entscheiden.

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